Im Zuge der Inklusion ist das Recht aller Kinder auf umfassende und uneingeschränkte Teilhabe an Bildung gestärkt worden. Jeder Schüler und jede Schülerin ist unabhängig von seinen oder ihren persönlichen Voraussetzungen und Fähigkeiten in der Schulgemeinschaft willkommen. So lernen Schülerinnen und Schüler mit einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung in den Bereichen Geistige Entwicklung, Lernen, Emotionale- Soziale Entwicklung, Sprache, Körperlich- Motorische Entwicklung, Hören und Sehen, zusammen mit Schülerinnen und Schülern ohne Unterstützungsbedarf, mit Teilleistungsschwächen bzw. -stärken sowie erhöhtem Förderbedarf im gemeinsamen Unterricht.

Allen Schülerinnen und Schülern soll eine begabungsgerechte individuelle Förderung ermöglicht werden. Kinder mit Lernschwierigkeiten sollen so gefördert und unterstützt werden, dass sie eine sichere Grundlage für das Weiterlernen erhalten. Kinder mit Teilleistungsstärken und besonderen Begabungen sollen Anreize und Hilfen für weiteren Wissenszuwachs erhalten.

Damit eine uneingeschränkte Teilhabe und ein gleichberechtigter Zugang am Schulleben für alle ermöglicht werden kann sind sonderpädagogische Unterstützungsangebote bei einigen Kindern unerlässlich. Erst durch sie wird ein entsprechendes gemeinsames Lernen ermöglicht. Die Grundschule Drielake erhält pro Klasse eine sonderpädagogische Grundversorgung mit zwei Förderschullehrkräftestunden, um Schülerinnen und Schüler präventiv zu fördern. Für Schülerinnen und Schüler mit einem festgestellten Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung im Bereich Geistige Entwicklung, Körperlich- Motorische Entwicklung sowie Sehen und Hören werden den Schulen zusätzliche Ressourcen zur Förderung zugewiesen. 

Aktuell unterstützt eine Förderschullehrkraft mit 26,5 Stunden pro Woche die Arbeit der Grundschullehrkräfte. Mögliche Aufgabenbereiche sind:

  • gemeinsame Förderung von Schülerinnen und Schülern durch die Grundschul- und Förderschullehrkraft im Unterricht, z.B. durch differenzierte Aufgabenstellungen, individuelle Hilfestellungen, unterstützendes Material
  • Teamteaching (zwei Lehrkräfte führen den Unterricht in einer Lerngruppe durch. Dabei übernehmen beide die Verantwortung für die Lern- und Erziehungsprozesse aller Schülerinnen und Schüler als gleichberechtigte Partnerinnen und Partner.)
  • zusätzliche Förderung von Schülerinnen und Schülern in Kleingruppen oder im Einzelunterricht mit der Förderschullehrkraft, beispielsweise in den Bereichen Lesen, Rechtschreiben, Rechnen, Konzentration und Wahrnehmung
  • Beobachtung und Diagnostik im gemeinsamen Unterricht zur Installierung passender Fördermaßnahmen und Mitwirkung bei der Durchführung des sonderpädagogischen Überprüfungsverfahrens
  • regelmäßige gemeinsame Planung und Auswertung der Förderung mit allen beteiligten Lehrkräften
  • Beratung von Grundschullehrkräften, Eltern sowie Schülerinnen und Schülern
  • schulorganisatorische Planung

Durch unterschiedliche Lern- und Förderangebote soll die Kompetenzentwicklung der Schüler und Schülerinnen ermöglicht und gesichert werden. Der Austausch mit Eltern, Lehrkräften und außerschulischen Angeboten begleitet die Entwicklung des Kindes.

Darüber hinaus werden einzelne Kinder der Grundschule Drielake durch Kooperation mit außerschulischen Partnern individuell unterstützt, wie z.B. Leselernhelfer über Mentor Oldenburg e.V. oder Hausaufgabenhilfen über die Eriksen Stiftung.

An unserer Schule arbeiten außerdem mehrere Schulbegleitungen, die Kinder mit besonderen Beeinträchtigungen individuell unterstützen, sowohl im Unterricht als auch bei alltäglichen Verrichtungen oder medizinischer Unterstützung. Darüber hinaus ergänzen eine Schulsozialarbeiterin und zwei FSJlerinnen aktuell unser Team.

Diagnostik

Im Rahmen der individuellen Lernentwicklung werden die Lernstände aller Schülerinnen und Schüler mit einheitlichen Beobachtungsbögen dokumentiert. 

Zu Beginn eines jeden Schuljahres wird in Zusammenarbeit der Klassenlehrkräfte und der Förderschullehrkraft die individuelle Lernausgangslage der Kinder ermittelt. Basierend auf der Auswertung der Ergebnisse werden Fördermaßnahmen in Förderplänen schriftlich festgehalten. Bei Bedarf werden Nachteilsausgleiche beschlossen oder ein Verfahren zur Überprüfung des Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung eingeleitet.

Die Fortschritte der Maßnahmen und das weitere Vorgehen werden halbjährlich in Klassen- und Fachkonferenzen überprüft und ggf. angepasst. Regelmäßig werden die Lernstände aller Kinder in Lernzielkontrollen überprüft.